Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 07.00 – 13.00 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.