Kabinettschreibtisch mit Zinneinlagen, um 1730, (c) Bayerische Schlösserverwaltung

Kunstsnack in der Mittagspause

Dienstag, 11. November 2025, 12:30 Uhr, Neue Residenz Bamberg

"Erlesene Schreibmöbel der Bamberger Residenz" mit Möbelrestaurator Bernhard Mintrop

Am 11. November führt die beliebte Kurzführungsreihe „Kunstsnack in der Mittagspause“ in die Neue Residenz: Begeben Sie sich mit dem Möbelrestaurator Bernhard Mintrop auf Entdeckungstour und erfahren Sie mehr zur Handwerkskunst und Geschichte der Schreibmöbel!
Neben der Residenz München besitzt die Bamberger Residenz eine der reichhaltigsten Ausstattungen an historischem Inventar, darunter mehr als 500 Möbelstücke unterschiedlichster Art. Im Fokus der halbstündigen Führung stehen Schreibmöbel von hoher künstlerischer und materieller Qualität, die zum Teil eine ganz erstaunliche technische Raffinesse zeigen.


Die Teilnahme an der Führung ist frei, es fallen lediglich die regulären Eintrittskosten an. Treffpunkt ist im Foyer der Neuen Residenz, Domplatz 8, Bamberg.

 

"Erlesene Schreibmöbel der Bamberger Residenz" Kunstsnack mit Restaurator Bernhard Mintrop

Neue Residenz Bamberg, Domplatz 8, Bamberg

"Wünsch Dir was! Make a wish!" Kunstsnack mit Kuratorin Dr. des. Eleonora Cagol

Historisches Museum Bamberg, Domplatz 7, Bamberg

"Frisch gewaschen in die Zeitenwende. Eine Weihnachtskrippe auf einem Wäscheständer und mehr" Kunstsnack mit Kuratorin Dr. Ludmila Kvapilová-Klüsener

Diözesanmuseum Bamberg, Domplatz 5, Bamberg

Anfahrt / Zugang

Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.

PKW

Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 07.00 – 13.00 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.

Alle Parkhäuser in Bamberg

Reisebusse

Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.

Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.