Kunstsnack in der Mittagspause

17. Oktober, 12:30 Uhr, Staatsbibliothek: "Leuchtende Wunderzeichen"

30 Minuten Kulturgenuss zur Mittagszeit mit Dr. Stefan Knoch


Dank des Buchdrucks erlebte die Verehrung des heiligen Kaiserpaars Heinrich und Kunigunde in der Zeit um 1500 einen enormen Aufschwung. Die Ausstellung verfolgt die Wirkungsgeschichte der Bamberger Bistumspatrone bis ins frühe 20. Jahrhundert.
Der Nürnberger Stadtarzt Hartmann Schedel rühmte 1493 in seiner Weltchronik das vorbildliche Leben des Paars, durch das es über den Tod hinaus „an wunderzaichen leuchtet“. Bei Heiltumsweisungen konnten Wallfahrer aus nah und fern die Reliquien des Kaiserpaars betrachten, darunter die bis heute erhaltenen Kaisermäntel.
Mit Holzschnitten illustrierte Bücher brachten den Gläubigen die Lebensgeschichte der Bistumspatrone nahe.

Die Heiligenviten führte der Würzburger Bildhauer Tilman Riemenschneider den Besuchern des Bamberger Doms an seinem wenig später vollendeten Kaisergrab vor Augen.
Abbildungen der Grablege finden sich ebenso unter den Exponaten wie erste wissenschaftliche Arbeiten zu den von Heinrich und Kunigunde gestifteten mittelalterlichen Handschriften. Andere Ausstellungsstücke zeugen von der Volksfrömmigkeit: Textbücher dokumentieren die alljährlichen Gedenkprozessionen am Heinrichsfest.

Die Teilnahme an der Kurzführung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist im Eingangsbereich der Bibliothek.

 

Anfahrt / Zugang

Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.

PKW

Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 07.00 – 13.00 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.

Alle Parkhäuser in Bamberg

Reisebusse

Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.

Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.