Montag, Dienstag: 10 - 17 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag - Samstag: 10 - 17 Uhr
Sonntag: 12 - 17 Uhr
Eingeschränkte Öffnungszeiten bis 26. März 2023!
Freitag bis Sonntag: 10 -17 Uhr.
Während dieser Zeit kann ausschließlich die Ausstellung "Im Fluss der Geschichte - Bambergs Lebensader Regnitz" zur stadtgeschichtlichen Entwicklung und Bedeutung einer Stadt am Fluss besichtigt werden. Die Abteilungen „100 Meisterwerke │ Von Lucas Cranach über Pieter Breughel zu Otto Modersohn", "Jüdisches in Bamberg" sowie „Zeit und Raum“ sind bis zum 1. April geschlossen.
Öffnungszeiten ab 1. April 2023:
Di - So, feiertags 10 - 17 Uhr
April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr
Die Staatsgalerie in der Neuen Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Montag - Freitag: 9 - 17 Uhr
Samstag: 9 - 12 Uhr
April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr
Die Neue Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann das Kurfürstliche Appartement bis auf Weiteres leider nicht besichtigt werden.
Der Innenhof der Neuen Residenz Bamberg ist ab 23.11.2022 für mehrere Wochen teilweise nur eingeschränkt begehbar. Grund sind Bauarbeiten im Bereich des Innenhofs zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie Arbeiten an den Wegen und Treppen im Rosengarten. Es kann daher möglich sein, dass Innenhof und Rosengarten aufgrund der Bauarbeiten oder des Wetters tageweise nicht für Besucher zur Verfügung stehen. Die Arbeiten im Innenhof werden voraussichtlich bis April 2023 andauern.
Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist erlaubt an Samstagen von 16.30 bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 9.00 bis 13.00 Uhr (mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden). Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.
Domberg - Museen um den Bamberger Dom
Christiane Wendenburg
Dombergkoordinatorin
Tel.: 0951 / 87-1150 (Di - Do 13:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung)
Mail: info(at)domberg-bamberg(dot)de
Postanschrift:
Freundeskreis der Museen um den Bamberger Dom e.V.
Domplatz 7
96049 Bamberg