Diözesanmuseum

Öffnungszeiten

10 – 17 Uhr
Sonntag 12 – 17 Uhr
Mittwoch geschlossen

Auf Grund von Feierlichkeiten zur Amtseinführung des neuen Erzbischofs ist das Museum am Samstag, 2. März, geschlossen.

Am Karfreitag, 29.03.2024, ist das Museum geschlossen. Es finden keine öffentlichen Führungen statt.

Historisches Museum

Öffnungszeiten

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Februar und März: Aktuell nur an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag, jeweils 10 - 17 Uhr, geöffnet.
Ab dem 26. März gelten wieder die regulären Öffnungszeiten: Di - So, feiertags 10 - 17 Uhr.

Staatsgalerie

Öffnungszeiten

April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr

Die Staatsgalerie in der Neuen Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.

Staatsbibliothek

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 9 - 17 Uhr
Samstag: 9 - 12 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen ist die Bibliothek geschlossen, außerdem am Faschingsdienstag ab 12:00 Uhr, am Karsamstag sowie vom 23. Dezember bis 1. Januar .

Neue Residenz

Öffnungszeiten

April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr

Die Neue Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.

Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann das Kurfürstliche Appartement bis auf Weiteres leider nicht besichtigt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.

PKW

Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist erlaubt an Samstagen von 16.30 bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 9.00 bis 13.00 Uhr (mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden). Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.

Alle Parkhäuser in Bamberg

Reisebusse

Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.

Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.

Domberg - Museen um den Bamberger Dom

Christiane Wendenburg
Dombergkoordinatorin

Tel.: 0951 / 87-1150 (Di - Do 13:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung)
Mail: info(at)domberg-bamberg(dot)de

 

 

Postanschrift:


Freundeskreis der Museen um den Bamberger Dom e.V.
Domplatz 7
96049 Bamberg