Bis auf weiteres erfolgt der Zugang zum Diözesanmuseum durch den Dom.
Montag und Dienstag 10.00 –17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag und Freitag 10.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 16.15 Uhr
Sonntag 13.00 – 17.00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten an folgenden Tagen
1. Advent - Sonntag, 1. Dezember 2024: 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag, 13. Dezember 2024: 10:00 – 15:00 Uhr
4. Advent- Sonntag, 22. Dezember 2024: 13:00 – 16:15 Uhr
Montag, 23. Dezember 2024: 10:00 – 16:00 Uhr
Heiligabend - 24. Dezember: geschlossen
Montag, 30. Dezember 2024: 10:00 – 15:00 Uhr
Dienstag, 31. Dezember 2024: 10:00 – 16:30 Uhr
Di - So und feiertags 10 - 17 Uhr
24. Dezember 2024 (Heiligabend) 11-16 Uhr
1. Januar 2025 (Neujahr) 13-17 Uhr
April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr
Die Staatsgalerie in der Neuen Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Montag - Freitag: 9 - 17 Uhr
Samstag: 9 - 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Bibliothek im August samstags nicht geöffnet ist.
An gesetzlichen Feiertagen ist die Bibliothek geschlossen, außerdem am Faschingsdienstag ab 12:00 Uhr, am Karsamstag, am 2. November sowie vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025.
April-September: täglich 9 - 18 Uhr
Oktober-März: täglich 10 - 16 Uhr
Die Neue Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann das Kurfürstliche Appartement bis auf Weiteres leider nicht besichtigt werden.
Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist erlaubt an Samstagen von 16.30 bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 9.00 bis 13.00 Uhr (mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden). Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.
Domberg - Museen um den Bamberger Dom
Christiane Wendenburg
Dombergkoordinatorin
Tel.: 0951 / 87-1150 (Di - Do 13:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung)
Mail: info(at)domberg-bamberg(dot)de
Postanschrift:
Freundeskreis der Museen um den Bamberger Dom e.V.
Domplatz 7
96049 Bamberg