25. April, 12:30 Uhr, Diözesanmuseum: „Im Zeichen des Glaubens - ein Bischofsstab von Michael Amberg“
30 Minuten Kulturgenuss zur Mittagszeit mit Dr. Ludmila Kvapilová-Klüsener in der aktuellen Sonderausstellung "Kreuze. 1000 Jahre nach Heinrich II."
Anlässlich des 1000. Todestages des Bistumsgründers Kaiser Heinrich II. widmet sich das Diözesanmuseum Bamberg dem Symbol des Kreuzes. Die Ausstellung zeigt mittelalterliche Heinrichsstiftungen in einem faszinierenden Dialog mit zeitgenössischen Kreuzobjekten.
Bei der halbstündigen Mittagsführung am 25. April stellt Museumskuratorin Dr. Ludmila Kvapilová-Klüsener den Bischofsstab des Bamberger Erzbischofs Elmar Maria Kredel vor. Das Besondere an diesem Kunstwerk sind die darin enthaltenen Reliquien der hll. Bistumsgründer Heinrich und Kunigunde sowie des hl. Bischofs Otto. Die mit Bergkristallen, Amethysten und Perlen geschmückte Goldschmiedearbeit schuf der bedeutende Würzburger Goldschmied Michael Amberg.
Dauer: 30 Minuten Kosten: Die Teilnahme an der Führung ist kostenfrei, es fällt lediglich der reguläre Eintrittspreis an. Öffentliche Führung, keine Anmeldung erforderlich.
Diözesanmuseum Bamberg
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Historisches Museum Bamberg
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Neue Residenz Bamberg
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Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Linie 910, Haltestelle Domplatz.
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 07.00 – 13.00 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.